Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzübergang Suben-Autobahn (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 240/1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 457/1986Bundesgesetzblatt Nr. 240 aus 1983, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 457 aus 1986,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
Artikel 2
Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt
die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
die Innkreis-Autobahn von der gemeinsamen Grenze auf der Brücke über den Inn bis zum Amtsplatz;
den die Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz;
in den beiden Hauptdienstgebäuden im Erdgeschoß die Parteienhallen und im Kellergeschoß die Hafträume, die Teeküchen, die Sozialräume und die sanitären Anlagen;
im österreichischen Hauptdienstgebäude im Kellergeschoß den Schutzraum, den Heizungsraum, den Tankraum, den technischen Raum und den Raum für das Notstromaggregat;
im deutschen Hauptdienstgebäude im Kellergeschoß den Sanitätsraum, den Fahrradraum und den Installationsraum;
die Abfertigungskabinen zwischen den Fahrbahnen;
die Überholgaragen und Nebenräume in den beiden Pkw-Überholanlagen, ausgenommen die Garagen;
die Wiegehäuser samt Waagen;
die Sanitäranlagen beim deutschen Hauptdienstgebäude;
die Verbindungswege in den Gebäuden sowie den Installationsschacht zwischen den Hauptdienstgebäuden;
die Lkw-Abfertigungshalle beim österreichischen Hauptdienstgebäude;
die Lkw-Überholanlage beim deutschen Hauptdienstgebäude;
die nordöstlich an das deutsche Hauptdienstgebäude anschließende Rampe;
die Rampe nordöstlich des deutschen Hauptdienstgebäudes ohne den Büroraum an der Südwestecke;
die den deutschen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume, und zwar
im deutschen Hauptdienstgebäude alle Räume mit Ausnahme der beiden ersten Räume nördlich des östlichen Haupteingangs und der gemeinsam benützten Räume;
im österreichischen Hauptdienstgebäude die vier Räume nördlich und die ersten drei Räume südlich des westlichen Haupteingangs;
den Büroraum an der Südwestecke der nordöstlich des deutschen Hauptdienstgebäudes gelegenen Rampe;
die Garage in der deutschen Pkw-Überholanlage;
die Viehabfertigungsanlage;
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2014
Dokumentnummer
NOR12061145
Alte Dokumentnummer
N4198322749J