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Art. 2

Fassungen
ab 01.05.1983 — BGBl. Nr. 241/1983 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2 heute01.05.1983 BGBl. Nr. 241/1983 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Grenzübergang Pfronten (Fallmühle) (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 241 aus 1983,

Typ

Vertrag – BRD

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.05.1983BGBl. Nr. 241/1983

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 2

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt

  1. Litera a
    die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
    die Achtalstraße von der gemeinsamen Grenze bis zum Amtsplatz;
    den das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz;
    im Dienstgebäude den Abfertigungsraum im Mittelteil, die sanitären Anlagen, den Aufenthaltsaum Anmerkung, richtig: Aufenthaltsraum) sowie die Verbindungsgänge;
    die Abfertigungskabine;
    die PKW-Parkplätze für die Bediensteten;
  2. Litera b
    die den österreichischen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume im Dienstgebäude, und zwar den Abfertigungsraum und den Abstellraum im Ostteil.

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2014

Gesetzesnummer

10005541

Dokumentnummer

NOR12060976

alte Dokumentnummer

N4198313954A