Rechtstracker.at

§ 9

Fassungen
01.01.1984 bis 16.06.1995 — BGBl. Nr. 290/1983 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 901.01.198416.06.1995 BGBl. Nr. 290/1983 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 393/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Straßen- und Schienengüterverkehrsstatistikverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 290 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 393 aus 1995,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9

Inkrafttretensdatum

01.01.1984BGBl. Nr. 290/1983

Außerkrafttretensdatum

16.06.1995aufgehoben durch BGBl. Nr. 393/1995

Index

46/02 Sonstiges Statistik, 50/03 Personen- und Güterbeförderung

Text

Paragraph 9, Es sind durchzuführen:

  1. Ziffer eins
    die Erhebungen gemäß Paragraphen 4 und 5 (Bestands- und Betriebsstatistik) alle fünf Jahre, beginnend mit dem Jahr 1984. Die nächste Erhebung erfolgt im Jahr 1988. Die weiteren Erhebungen sind in Abständen von jeweils fünf Jahren durchzuführen;
  2. Ziffer 2
    die Erhebungen gemäß Paragraph 6, (Verkehrsstatistik) für gewerbsmäßige Güterbeförderungen im Güternahverkehr (Paragraph 3, Absatz 3, des Güterbeförderungsgesetzes) sowie Beförderungen im Werkverkehr innerhalb eines Umkreises mit einem Radius von 65 km, gemessen in der Luftlinie vom Standort des Unternehmens (der Zweigniederlassung) oder wenn die Fahrt über diesen Umkreis hinausgeht, auf einer Strecke von höchstens 110 Straßenkilometern, wobei die Be- oder Entladestelle innerhalb des Umkreises liegen muß (Stichfahrt), in den in Ziffer eins, festgelegten Erhebungsjahren;
  3. Ziffer 3
    die Erhebungen gemäß Paragraph 6, für gewerbsmäßige Güterbeförderungen im Güterfernverkehr (Paragraph 3, Absatz 5, eins, Satz des Güterbeförderungsgesetzes) sowie für Beförderungen im Werkverkehr, die nicht in den in Ziffer 2, für den Werkverkehr genannten Bereich fallen, laufend.

Schlagworte

Bestandsstatistik, Beladestelle

Gesetzesnummer

10005551

Dokumentnummer

NOR12060896

Alte Dokumentnummer

N4198312980P