Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Statistik - Besondere Ernteermittlungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 150/1983 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 163/1999Bundesgesetzblatt Nr. 150 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Beachte
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.Gemäß Paragraph 73, Absatz 3, des Bundesstatistikgesetzes 2000, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,, außer Kraft getreten.
Text
§ 4.Paragraph 4,
Das Österreichische Statistische Zentralamt hat als Entschädigung an die betroffenen Bewirtschafter zu entrichten:
im Jahre 1983 für die Vornahme von Probeschnitten bei Weizen, Winterroggen und Winter- und Sommergerste sowie für Probe- und Nachrodungen bei Kartoffeln einen Betrag von je 75 S und für die Probeziehungen bei Körnermais einen Betrag von 105 S, für die Vornahme eines Volldrusches bei Winterweizen, Winterroggen und Winter- und Sommergerste sowie für eine Vollernte bei Körnermais einen Betrag von 260 S;
im Jahre 1984 für die Vornahme von Probeschnitten bei Winterweizen, Winterroggen und Winter- und Sommergerste sowie für Probe- und Nachrodungen bei Kartoffeln einen Betrag von je 80 S und für die Probeziehungen bei Körnermais einen Betrag von 110 S, für die Vornahme eines Volldrusches bei Winterweizen, Winterroggen und Winter- und Sommergerste sowie für eine Vollernte bei Körnermais einen Betrag von 270 S;
im Jahre 1985 für die Vornahme von Probeschnitten bei Winterweizen, Winterroggen und Winter- und Sommergerste sowie für Probe- und Nachrodungen bei Kartoffeln einen Betrag von je 85 S und für die Probeziehungen bei Körnermais einen Betrag von 115 S, für die Vornahme eines Volldrusches bei Winterweizen, Winterroggen und Winter- und Sommergerste sowie für eine Vollernte bei Körnermais einen Betrag von 280 S.
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2018
Dokumentnummer
NOR12060985
Alte Dokumentnummer
N4198314134S