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Art. 2

Fassungen
ab 31.05.1984 — BGBl. Nr. 207/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2 heute31.05.1984 BGBl. Nr. 207/1984 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Grenzübergang Großgmain/Bayerisch Gmain (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 207 aus 1984,

Typ

Vertrag – BRD

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

31.05.1984BGBl. Nr. 207/1984

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 2

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt

  1. Ziffer eins
    auf österreichischem Gebiet
    1. Litera a
      die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
      • Strichaufzählung
        den das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz;
      • Strichaufzählung
        im Dienstgebäude den im Mittelteil gelegenen Abfertigungsraum (einschließlich der Ein- und Ausgänge), die sanitären Anlagen und den Durchsuchungsraum;
    2. Litera b
      die den deutschen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen, im Westteil des Dienstgebäudes gelegenen beiden Räume;
  2. Ziffer 2
    auf deutschem Gebiet die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Verkehrsflächen mit den Gehwegen von der gemeinsamen Grenze bis zur Einmündung in die Kreisstraße BGL 4 einschließlich der Verkehrsinsel auf der Weißbachstraße.

Schlagworte

Eingang

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2014

Gesetzesnummer

10005562

Dokumentnummer

NOR12061186

Alte Dokumentnummer

N4198414258L