Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 279/1984 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 145/2005Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 1
Staatsbürger der Republik Österreich und Staatsangehörige der
Republik Senegal, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder
Dienstpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk in das
Hoheitsgebiet des anderen Staates einreisen und sich dort bis zu
drei Monaten aufhalten.
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2025
Dokumentnummer
NOR12061187
Alte Dokumentnummer
N4198414259L