Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 279/1984 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 145/2005Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 3
Durch dieses Abkommen wird das Recht der Vertragsstaaten nicht berührt, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise oder den Aufenthalt zu verweigern.
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2025
Dokumentnummer
NOR12061189
Alte Dokumentnummer
N4198414261L