Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 279/1984 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 145/2005Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 5
Dieses Abkommen tritt drei Monate nach Einlangen der schriftlich auf
dem diplomatischen Wege vorzunehmenden Kündigung beim anderen
Vertragsstaat außer Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen
unterzeichnet
GESCHEHEN ZU Dakar, am 24. Mai 1984 in zwei Urschriften, jede in
deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen
authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2025
Dokumentnummer
NOR12061191
Alte Dokumentnummer
N4198414263L