Rechtstracker.at

Art. 8

Fassungen
ab 01.10.1984 — BGBl. Nr. 355/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 8 heute01.10.1984 BGBl. Nr. 355/1984 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Seychellen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1984,

Typ

Vertrag – Seychellen

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8

Inkrafttretensdatum

01.10.1984BGBl. Nr. 355/1984

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 8

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem das Abkommen unterzeichnet wurde.
  2. Absatz 2,Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist jederzeit kündbar und tritt drei Monate nach Einlangen der schriftlich auf diplomatischem Wege vorzunehmenden Kündigung beim Vertragspartner außer Kraft.

    Geschehen zu Victoria am 26. Juli 1984 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2014

Gesetzesnummer

10005572

Dokumentnummer

NOR12061199

Alte Dokumentnummer

N4198414271L