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Sichtvermerksgebühren - Aufhebung für spezielle Reisen

Fassungen (Gesetz)
ab 01.10.1987 — BGBl. Nr. 428/1987 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
01.10.198703.10.1990 BGBl. Nr. 428/1987 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Sichtvermerksgebühren - Aufhebung für spezielle Reisen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 428 aus 1987, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1994,

Typ

Vertrag – DDR

Inkrafttretensdatum

01.10.1987

Außerkrafttretensdatum

03.10.1990aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Langtitel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken beziehungsweise Visa für Reisen zur Erfüllung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller oder sportlicher Aufgaben

StF: BGBl. Nr. 428/1987

Änderung

idF:

BGBl. Nr. 220/1994

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlagen wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 5, Absatz eins, des Abkommens wurden am 9. Dezember 1985 bzw. am 17. Juli 1987 abgegeben; das Abkommen tritt daher mit 1. Oktober 1987 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

die Deutsche Demokratische Republik

sind, geleitet von dem Wunsch, den Reiseverkehr zwischen beiden Staaten weiter zu erleichtern, übereingekommen, ein Abkommen über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken beziehungsweise Ein- und Ausreisevisa für Reisen von Staatsbürgern beider Staaten zur Erfüllung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller oder sportlicher Aufgaben zu schließen.

Schlagworte

Einreisevisa

Gesetzesnummer

10005619

Dokumentnummer

NOR11005703

Alte Dokumentnummer

N4198710224W