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Art. 2

Fassungen
ab 20.05.1987 — BGBl. Nr. 194/1987 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2 heute20.05.1987 BGBl. Nr. 194/1987 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Grenzübergang Burghausen - Alte Brücke (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1987,

Typ

Vertrag – BRD

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

20.05.1987BGBl. Nr. 194/1987

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 2

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt

  1. Litera a
    die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
    • Strichaufzählung
      die Brücke über die Salzach von der gemeinsamen Grenze bis zum Amtsplatz;
    • Strichaufzählung
      den das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz;
    • Strichaufzählung
      im Dienstgebäude im Erdgeschoß den Abfertigungsraum, den Sozialraum, die sanitäre Anlage sowie alle Verbindungswege;
    • Strichaufzählung
      den Abfertigungskiosk;
  2. Litera b
    den den österreichischen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen im Erdgeschoß des Dienstgebäudes westlich des Sozialraumes gelegenen Raum.

Das Auswärtige Amt beehrt sich vorzuschlagen, daß durch den Austausch dieser Verbalnote und der Antwortnote der Österreichischen Botschaft die vorstehende Regelung eine Vereinbarung im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 bildet, die am 01. Juli 1987 in Kraft tritt und die schriftlich auf diplomatischem Wege unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten je auf den ersten Tag eines Monats gekündigt werden kann.

Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die Österreichische Botschaft erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2014

Gesetzesnummer

10005622

Dokumentnummer

NOR12061900

alte Dokumentnummer

N4198711709L