Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzabfertigung - Grenzübergang Timmelsjoch/Passo del Rombo (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 123/1987Bundesgesetzblatt Nr. 123 aus 1987,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
Artikel 2
Die Zone am Grenzübergang Timmelsjoch/Passo del Rombo umfaßt:
die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützte Fläche der Timmelsjoch-Hochalpenstraße, begrenzt
im Süden durch die Staatsgrenze;
im Westen und Osten durch den Fahrbahnrand;
im Norden durch die Ein- und Ausreiseschranken des österreichischen Zollamtes, ausgenommen die österreichische Abfertigungskabine;
den von den italienischen Bediensteten allein benützten, auf österreichischem Staatsgebiet gelegenen Teil des italienischen Grenzabfertigungsgebäudes.
Der Lageplan der Zone wird in der österreichischen und in der italienischen Grenzabfertigungsstelle angeschlagen.
Schlagworte
Einreiseschranken
Zuletzt aktualisiert am
08.05.2014
Dokumentnummer
NOR12061889
alte Dokumentnummer
N4198711668L