Rechtstracker.at

§ 12

Fassungen
01.02.1989 bis 16.01.1997 — BGBl. Nr. 716/1988 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1201.02.198916.01.1997 BGBl. Nr. 716/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 16/1997

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Munitionslagerverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 716 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 16 aus 1997,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 12

Inkrafttretensdatum

01.02.1989BGBl. Nr. 716/1988

Außerkrafttretensdatum

16.01.1997aufgehoben durch BGBl. II Nr. 16/1997

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Paragraph 12,

  1. Absatz eins,Bei Munitionslagern mit mehreren Lagerkammern, die der Lagerung von Munition der gleichen Munitionslagergruppen dienen, ist ein gemeinsamer Umpackraum für diese Lagerkammern zulässig.
  2. Absatz 2,Das Ausmaß der Lagerräume ist entsprechend der jeweils für die Lagerkammern zulässigen Belagsmenge so zu bemessen, daß die Ein- und Auslagerung von Lagergut durch mindestens zwei Personen zur gleichen Zeit ohne gegenseitige Behinderung möglich ist. Der Boden der Lagerräume und ihrer Vorräume sowie der Umpackräume ist mit einem porenarmen, ebenflächigen, rutschfesten und schwer entflammbaren Bodenbelag zu versehen. Technisch notwendige Fugen sind zu vergießen. Die Mindesttragfähigkeit muß 50 kN/m2 betragen. Der Fußboden soll ein Ablaufgefälle von höchstens 2% aufweisen. Werden die Wände der Lagerkammern in Beton ausgeführt, so haben sie schalrein zu sein; andernfalls ist der Ausbruch zu putzen und zu torkretieren. Die Lagerräume und ihre Umpackräume sind bei natürlicher Belüftung durch sperrbare eiserne Gittertüren, sonst durch gut dichtende Volltüren zu verschließen.

Schlagworte

Einlagerung

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2023

Gesetzesnummer

10005649

Dokumentnummer

NOR12062172

Alte Dokumentnummer

N4198811273A

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1988/716/P12/NOR12062172