Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Namensänderungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 299/1988 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 387/1997Bundesgesetzblatt Nr. 299 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 387 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
41/03 Personenstandsrecht
Text
Antrag auf Namensänderung
§ 1. Der Antrag auf Änderung des Familiennamens und Vornamens hat zu enthalten Paragraph eins, Der Antrag auf Änderung des Familiennamens und Vornamens hat zu enthalten
den Familiennamen, die Vornamen, die Wohnanschrift, das Datum und den Ort der Geburt sowie die Staatsangehörigkeit (Staatenlosigkeit oder ungeklärte Staatsangehörigkeit, Rechtsstellung eines Flüchtlings) des Antragstellers;
Angaben nach Z 1 über den Ehegatten des Antragstellers, soweit dieser den gleichen Familiennamen führt;Angaben nach Ziffer eins, über den Ehegatten des Antragstellers, soweit dieser den gleichen Familiennamen führt;
Angaben nach Z 1 über nachstehende Kinder, soweit sie dem Personenkreis des § 1 Abs. 1 des Namensänderungsgesetzes angehören, minderjährig und ledig sind und bisher den Familiennamen des Antragstellers geführt haben:Angaben nach Ziffer eins, über nachstehende Kinder, soweit sie dem Personenkreis des Paragraph eins, Absatz eins, des Namensänderungsgesetzes angehören, minderjährig und ledig sind und bisher den Familiennamen des Antragstellers geführt haben:
sofern sich die Änderung des Familiennamens auf den Ehegatten des Antragstellers erstrecken soll:
gemeinsame eheliche Kinder der Ehegatten;
gemeinsam von den Ehegatten an Kindesstatt angenommene Kinder;
durch einen Ehegatten an Kindesstatt angenommene Kinder des anderen Ehegatten;
uneheliche Kinder der Ehefrau, denen der Ehemann seinen Familiennamen gegeben hat;
uneheliche Kinder der Antragstellerin;
uneheliche Kinder des Antragstellers, dessen Vaterschaft festgestellt ist und der dem Kind seinen Familiennamen gegeben hat;
Kinder der in Z 3 angeführten Kinder;Kinder der in Ziffer 3, angeführten Kinder;
die Gründe, aus denen die Änderung des Familiennamens und Vornamens beantragt wird;
den Familiennamen und die Vornamen, deren Bewilligung beantragt wird, gegebenenfalls auch die Vornamen, die entfallen sollen oder deren Reihenfolge geändert werden soll;
gegebenenfalls den Antrag, den Ehegatten oder in Z 3 angeführte Kinder von der Erstreckung der Wirkung der Änderung des Familiennamens auszuschließen;gegebenenfalls den Antrag, den Ehegatten oder in Ziffer 3, angeführte Kinder von der Erstreckung der Wirkung der Änderung des Familiennamens auszuschließen;
Angaben über den Familiennamen, die Vornamen und die Wohnanschrift von Parteien im Sinn des § 8 Abs. 1 Z 4 und 5 des Namensänderungsgesetzes, soweit der Antragsteller dazu in der Lage ist;Angaben über den Familiennamen, die Vornamen und die Wohnanschrift von Parteien im Sinn des Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 4 und 5 des Namensänderungsgesetzes, soweit der Antragsteller dazu in der Lage ist;
die Unterschrift des Antragstellers oder des gesetzlichen Vertreters, insoweit der Antragsteller in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.
Dokumentnummer
NOR12062098
Alte Dokumentnummer
N4198810688E