Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
03.02.1990 bis 30.09.2001
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 103.02.199030.09.2001 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 299/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Militär-Verdienstzeichen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 551 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 299 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

03.02.1990

Außerkrafttretensdatum

30.09.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 299/2001

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Paragraph eins, Das Militär-Verdienstzeichen besteht aus einem leicht gewölbten, achtspitzigen, weiß emaillierten, golden bordierten Kreuz von 60 mm Durchmesser mit rot emaillierten Rändern. In der Mitte der Kreuzbalken befindet sich ein weiß emailliertes, golden bordiertes, kreisrundes Medaillon mit glattem, rot emaillierten Ring und ein aufgelegter, vergoldeter, dem Bundeswappen entsprechender Adler. Zwischen den Kreuzbalken befinden sich zwei gekreuzte, vergoldete Schwerter. Die weiß emaillierte Rückseite des Medaillons zeigt die Aufschrift „VERDIENST''.

Gesetzesnummer

10005670

Dokumentnummer

NOR12062353

Alte Dokumentnummer

N4198910944H