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Art. 2

Fassungen
ab 01.04.1989 — BGBl. Nr. 133/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2 heute01.04.1989 BGBl. Nr. 133/1989 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Grenzübergang Breitenberg (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1989,

Typ

Vertrag – BRD

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.04.1989BGBl. Nr. 133/1989

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 2

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt

  1. Ziffer eins
    auf deutschem Gebiet
    1. Litera a
      die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benutzten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
      • Strichaufzählung
        die Staatsstraße 2128 auf einer Länge von 75 m beginnend an der gemeinsamen Grenze;
      • Strichaufzählung
        den das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz, der die Dreihiaslstraße von der Einmündung in die Staatsstraße 2128 auf einer Länge von 40 m, den Wendeplatz zwischen der Staatsstraße und der Dreihiaslstraße, den Parkplatz südlich des Dienstgebäudes, den Überholungsplatz gegenüber dem Dienstgebäude sowie einen die Abfertigungsanlage umgebenden 10 m breiten Geländestreifen umfaßt;
      • Strichaufzählung
        im Dienstgebäude den Durchsuchungsraum sowie alle sanitären Anlagen und Verbindungswege;
    2. Litera b
      die den österreichischen Bediensteten im Dienstgebäude zur alleinigen Benutzung überlassenen Räume, und zwar
      • Strichaufzählung
        die beiden an der Ostseite des Dienstgebäudes gelegenen Räume einschließlich des Windfangs;
  2. Ziffer 2
    auf österreichischem Gebiet
    • Strichaufzählung
      die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützte Hinteranger-Bezirksstraße 1560 auf einer Länge von 75 m beginnend an der gemeinsamen Grenze.

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2014

Gesetzesnummer

10005684

Dokumentnummer

NOR12062330

alte Dokumentnummer

N4198910654X