Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 111/1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994Bundesgesetzblatt Nr. 111 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 7
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen tritt am 1. März 1990 in Kraft.
(2)Absatz 2,Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist jederzeit kündbar und tritt drei Monate nach Eingang der schriftlich auf diplomatischem Wege vorzunehmenden Kündigung beim anderen Staat außer Kraft.
Geschehen zu Wien, am 13. Februar 1990 in zwei Urschriften.
Dokumentnummer
NOR12062562
Alte Dokumentnummer
N4199010559H