Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
30.05.1990 bis 31.12.2006 — BGBl. Nr. 270/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 130.05.199031.12.2006 BGBl. Nr. 270/1990 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - teilweise Aussetzung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 270 aus 1990,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

30.05.1990BGBl. Nr. 270/1990

Außerkrafttretensdatum

31.12.2006

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Beachte

Zum Außerkrafttreten: Das Abkommen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, Bundesgesetzblatt Nr. 39 aus 1969,, ist mit dem Beitritt Rumäniens zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 103 aus 2012,).

Text

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT

BUKAREST

Zl. 50.01/13-A/90

Verbalnote

Die Österreichische Botschaft entbietet dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Rumäniens ihre Empfehlungen und beehrt sich, folgendes mitzuteilen:

In Anbetracht des in letzter Zeit rapide angestiegenen Flüchtlingsanstroms aus Rumänien (150 bis 200 Asylwerber pro Tag) sieht sich die Österreichische Bundesregierung genötigt, das Sichtvermerksabkommen vom 17. Dezember 1968 Bundesgesetzblatt Nr. 39 aus 1969,) hinsichtlich der sichtvermerksfreien Einreise der Inhaber rumänischer gewöhnlicher Reisepässe sowie in Sammelpässe eingetragener Personen gemäß seinem Artikel 9 mit Wirkung vom 15. März 1990, 0.00 Uhr, vorübergehend auszusetzen.

Die Sichtvermerkspflicht betrifft rumänische Staatsbürger, die Inhaber gültiger gewöhnlicher Reisepässe (Artikel 4 Absatz 1, und Artikel 5, soweit sich dieser auf Inhaber gewöhnlicher Reisepässe bezieht) sind oder die als Angehörige einer Reisegruppe mit einem gültigen Sammelreisepaß (Artikel 4, Absatz 2) reisen. Gemäß Artikel 6 des obzitierten Abkommens werden die Visa konsulargebührenfrei erteilt.

Die Österreichische Botschaft benützt diese Gelegenheit, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Rumäniens die Versicherung ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Bukarest, am 14. März 1990

L. S.

An das Ministerium für Auswärtige

Angelegenheiten Rumäniens

Bukarest

Vranitzky

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2012

Gesetzesnummer

10005709

Dokumentnummer

NOR12062618

Alte Dokumentnummer

N4199011187H