Norm Teilweise Aussetzung des Abkommens zwischen Österreich und der Türkei über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges durch die Türkei× ▾ ‹›Gliederung Teilweise Aussetzung des Abkommens zwischen Österreich und der Türkei über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges durch die Türkei Fassungen (Gesetz) ab 30.05.1990 — BGBl. Nr. 269/1990 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute30.05.1990 BGBl. Nr. 269/1990 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 30.05.1990 Art. 1