Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
01.02.1991 bis 30.11.2006 — BGBl. Nr. 780/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 101.02.199130.11.2006 BGBl. Nr. 780/1990 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 184/2006

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zugang zur Kirche St. Emmerich bei Rönök

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 780 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 184 aus 2006,

Typ

Vertrag – Ungarn

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.02.1991BGBl. Nr. 780/1990

Außerkrafttretensdatum

30.11.2006aufgehoben durch BGBl. III Nr. 184/2006

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 1

  1. Absatz eins,Österreichische Staatsbürger, die über einen gültigen oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufenen Reisepaß oder einen gültigen Personalausweis verfügen, dürfen zum Besuch der Kirche St. Emmerich bei Rönök die österreichisch-ungarische Staatsgrenze über den besonders für diesen Zweck beim Grenzstein C 92 geöffneten Übergang übertreten. Für österreichische Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, genügt ein anderer amtlicher Lichtbildausweis. Als amtlicher Lichtbildausweis gilt auch ein Schülerausweis. Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, bedürfen eines Reisedokumentes.
  2. Absatz 2,Die in Absatz 1 genannten Personen dürfen sich in der Kirche sowie außerhalb derselben in dem von den zuständigen ungarischen Stellen zu kennzeichnenden Bereich aufhalten.
  3. Absatz 3,Die Zufahrt zur Kirche mit Fahrzeugen zum Zwecke des Transportes von Bau- und sonstigen Materialien gemäß Artikel 2 ist erlaubt. Behinderten ist der Zugang zu dem in Absatz 2 genannten Bereich mit Rollstühlen gestattet.
  4. Absatz 4,Die zuständigen österreichischen und ungarischen Organe können jene Personen kontrollieren, die bei diesem für den Reiseverkehr nicht geöffneten Übergang die Grenze übertreten.

Schlagworte

Baumaterial

Gesetzesnummer

10005747

Dokumentnummer

NOR12062873

Alte Dokumentnummer

N4199013792J