Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 47/1990Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1990,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Beachte
Das Abkommen ist mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 26/2014).Das Abkommen ist mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 26 aus 2014,).
Text
Artikel 7
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen tritt am 1. Februar 1990 in Kraft.
(2)Absatz 2,Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist jederzeit kündbar und tritt drei Monate nach Einlangen der schriftlich auf diplomatischem Wege vorzunehmenden Kündigung beim anderen Vertragsstaat außer Kraft.
Geschehen zu Wien, am 18. Jänner 1990 in zwei Urschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2014
Dokumentnummer
NOR12062903
Alte Dokumentnummer
N4199047726L