Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 01.04.1991 — BGBl. Nr. 122/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.04.1991 BGBl. Nr. 122/1991 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 122 aus 1991,

Typ

Vertrag – Malediven

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.04.1991BGBl. Nr. 122/1991

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

(Übersetzung)

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT

Zl. 7287-A/90

Exzellenz,

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Österreich zur Erleichterung der Sichtvermerksformalitäten zwischen der Republik Österreich und der Republik der Malediven bereit ist, mit der Regierung der Republik der Malediven das folgende Übereinkommen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen abzuschließen:

Wenn die Regierung der Republik der Malediven bereit ist, den vorstehenden Bestimmungen zuzustimmen, beehre ich mich vorzuschlagen, daß die vorstehende Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz dazu als Übereinkommen zwischen unseren beiden Regierungen betrachtet werden soll, welches am ersten Tag des dritten Monats in Kraft tritt, der der Durchführung dieses Notenwechsels folgt.

Genehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

New Delhi, am 20. Dezember 1990

Christoph Cornaro m. p.

Botschafter

Seiner Exzellenz

dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten

der Republik der Malediven

Male

DER MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

MALE REPUBLIK DER MALEDIVEN

19. Jänner 1991

Exzellenz,

Ich beehre mich, den Erhalt der Note Eurer Exzellenz vom 20. Dezember 1990 zu bestätigen, die wie folgt lautet:

„Exzellenz,

..... (es folgt der weitere Text der Übersetzung der Eröffnungsnote ins Deutsche) ...... Durchführung dieses Notenwechsels folgt.“

Die Regierung der Republik der Malediven stimmt dem in der Note Eurer Exzellenz enthaltenen Vorschlag zu. Dementsprechend sind die Note – Eurer Exzellenz und diese Antwortnote als ein Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik der Malediven und der Regierung der Republik Österreich anzusehen.

Genehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Fathulla Jameel m. p.

Seiner Exzellenz

dem österreichischen Botschafter

in der Republik der Malediven

New Delhi

Schlagworte

Diplomatenpaß

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2014

Gesetzesnummer

10005757

Dokumentnummer

NOR12062927

Alte Dokumentnummer

N4199110710L