Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Arbeitsstättenzählung für 1991
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 7/1991 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 7 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
46/02 Sonstiges Statistik
Text
§ 3.Paragraph 3,
Den Gemeinden ist vom Bund eine Abfindung für die ihnen bei der Mitwirkung an der Arbeitsstättenzählung des Jahres 1991 entstehenden Kosten als Pauschalbetrag zu gewähren. Die Pauschalentschädigung beträgt für jede im Rahmen der Arbeitsstättenzählung des Jahres 1991 erfaßte Arbeitsstätte 6,70 S.
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2018
Dokumentnummer
NOR12062974
Alte Dokumentnummer
N4199113855J