Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ordentliche Volkszählung 1991 - Drucksorten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 73/1991Bundesgesetzblatt Nr. 73 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
46/02 Sonstiges Statistik
Beachte
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten.
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Die bei der Volkszählung auf Grund des § 2 Abs. 2 des Volkszählungsgesetzes 1980 gestellten Fragen sind aus der „Zählungsliste für einen Privathaushalt“ oder der „Zählungsliste für eine Gemeinschaftsunterkunft“ sowie aus dem „Personenblatt“ ersichtlich. Die bei der Volkszählung auf Grund des § 10 Abs. 4 des Volkszählungsgesetzes 1980 gestellten Fragen sind aus dem „Ergänzungsblatt zur Feststellung des ordentlichen Wohnsitzes“ ersichtlich.Die bei der Volkszählung auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Volkszählungsgesetzes 1980 gestellten Fragen sind aus der „Zählungsliste für einen Privathaushalt“ oder der „Zählungsliste für eine Gemeinschaftsunterkunft“ sowie aus dem „Personenblatt“ ersichtlich. Die bei der Volkszählung auf Grund des Paragraph 10, Absatz 4, des Volkszählungsgesetzes 1980 gestellten Fragen sind aus dem „Ergänzungsblatt zur Feststellung des ordentlichen Wohnsitzes“ ersichtlich.
(2)Absatz 2,Die zur Auskunftserteilung sowie zur Ausfüllung der Drucksorten verpflichteten Personen (§ 3 des Volkszählungsgesetzes 1980) sind aus den Erläuterungen zu den Zählungslisten (Anlagen A und B) (Anm.: Anlagen nicht darstellbar) sowie aus dem „Ergänzungsblatt zur Feststellung des ordentlichen Wohnsitzes“ ersichtlich.Die zur Auskunftserteilung sowie zur Ausfüllung der Drucksorten verpflichteten Personen (Paragraph 3, des Volkszählungsgesetzes 1980) sind aus den Erläuterungen zu den Zählungslisten (Anlagen A und B) Anmerkung, Anlagen nicht darstellbar) sowie aus dem „Ergänzungsblatt zur Feststellung des ordentlichen Wohnsitzes“ ersichtlich.
Anmerkung
Ordentlicher Wohnsitz jetzt Hauptwohnsitz (vgl. Art. VIII Z 1,
BGBl. Nr. 505/1994)
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2018
Dokumentnummer
NOR12063197
Alte Dokumentnummer
N4199114289J