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Art. 7

Fassungen
ab 01.09.1992 — BGBl. Nr. 434/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 7 heute01.09.1992 BGBl. Nr. 434/1992 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Albanien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 434 aus 1992,

Typ

Vertrag – Albanien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 7

Inkrafttretensdatum

01.09.1992BGBl. Nr. 434/1992

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 7

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats, der auf den Monat seiner Unterzeichnung folgt, in Kraft. Es wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  2. Absatz 2,Jede der beiden Vertragsparteien kann dieses Abkommen jederzeit schriftlich auf diplomatischem Wege kündigen; es tritt am neunzigsten Tag nach Eingang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.

    Zu Urkund dessen haben die hiezu Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.

    Geschehen zu Tirana, am 26. Juni 1992 in zwei Urschriften, jede in deutscher und albanischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2014

Gesetzesnummer

10005816

Dokumentnummer

NOR12063848

Alte Dokumentnummer

N4199221535J