Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzabfertigung Bahnhof St. Magrethen (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 543/1993Bundesgesetzblatt Nr. 543 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Artikel 1
(1)Absatz eins,Beim Bahnhof St. Margrethen werden nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen errichtet.
(2)Absatz 2,Die schweizerische und die österreichische Grenzabfertigung des Reisenden- und des Güterverkehrs im Eisenbahnverkehr und der Güter im Straßenverkehr, ausgenommen österreichische Ausfuhrabfertigungen, werden von diesen Grenzabfertigungsstellen durchgeführt.
Schlagworte
Reisendenverkehr
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2014
Dokumentnummer
NOR12064278
Alte Dokumentnummer
N4199316955L