Rechtstracker.at

Art. 2

Fassungen
01.08.1993 bis 30.04.2004 — BGBl. Nr. 544/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 201.08.199330.04.2004 BGBl. Nr. 544/1993 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 544 aus 1993,

Typ

Vertrag – Slowenien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.08.1993BGBl. Nr. 544/1993

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Beachte

Das Abkommen ist durch den Beitritt Sloweniens zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 2009,).

Text

Artikel 2

Slowenische Staatsangehörige, die Inhaber eines der im Artikel 3 Absatz 2, angeführten gültigen Reisedokumente sind und nicht beabsichtigen, sich länger als drei Monate in der Republik Österreich aufzuhalten oder dort eine Erwerbstätigkeit auszuüben, können ohne Sichtvermerk in die Republik Österreich einreisen und sich dort aufhalten.

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2014

Gesetzesnummer

10005846

Dokumentnummer

NOR12064294

Alte Dokumentnummer

N4199317100L