Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 544/1993Bundesgesetzblatt Nr. 544 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Beachte
Das Abkommen ist durch den Beitritt Sloweniens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 89/2009).Das Abkommen ist durch den Beitritt Sloweniens zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 2009,).
Text
Artikel 4
Sofern eine Seite nach Inkrafttreten dieses Abkommens eine neue Form eines Reisedokumentes gemäß Artikel 3 einführt, notifiziert sie dies der anderen Seite spätestens 30 Tage vor deren Einführung auf diplomatischem Wege unter Übersendung eines Musters.
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2014
Dokumentnummer
NOR12064286
Alte Dokumentnummer
N4199317092L