Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 544/1993Bundesgesetzblatt Nr. 544 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Beachte
Das Abkommen ist durch den Beitritt Sloweniens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 89/2009).Das Abkommen ist durch den Beitritt Sloweniens zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 2009,).
Text
Artikel 5
Dieses Abkommen entbindet österreichische Staatsbürger und slowenische Staatsangehörige nicht von der Verpflichtung, während des Aufenthaltes im Gebiet des jeweils anderen Vertragsstaates dessen geltende Gesetze und andere Vorschriften zu beachten.
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2014
Dokumentnummer
NOR12064287
Alte Dokumentnummer
N4199317093L