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Art. 25

Fassungen
01.01.1995 bis 30.04.2004
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2501.01.199530.04.2004 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 31/2004

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 766 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2004,

Typ

Vertrag – Ungarn

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 25

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004aufgehoben durch BGBl. III Nr. 31/2004

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 25

Die Zone umfaßt für die ungarischen Bediensteten bei der Grenzabfertigungsstelle Nickelsdorf-Autobahn-Güterverkehr bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Hochbauanlagen:

  1. Litera a
    Zollamtsplatz Süd:
    • Strichaufzählung
      Die Autobahnausfahrt ab Höhe des Eingangskontrollpunktes bis zur gemeinsamen Staatsgrenze einschließlich der gemeinsamen Abfertigungsanlagen;
    • Strichaufzählung
      die jeweils unmittelbar nach dem Eingangskontrollpunkt und unmittelbar nach den Abfertigungsanlagen beginnenden Rückfahrtspuren bis zu ihrer Vereinigung;
    • Strichaufzählung
      die der ungarischen Grenzabfertigung dienenden Räumlichkeiten und die dazugehörigen Verkehrs- und Abstellflächen;
    • Strichaufzählung
      die für die ungarischen Spediteure vorgesehenen Räumlichkeiten und die dazugehörigen Verkehrs- und Abstellflächen;
    • Strichaufzählung
      die der öffentlichen Benützung dienenden WC-Anlagen.
  2. Litera b
    Zollamtsplatz Nord:
    • Strichaufzählung
      das an der gemeinsamen Staatsgrenze beginnende Teilstück der Autobahnausfahrt bis zur Abzweigung der Rückfahrtspur einschließlich der gemeinsamen Abfertigungsanlagen;
    • Strichaufzählung
      die unmittelbar nach dem Ausgangskontrollpunkt beginnende Rückfahrtspur bis zur gemeinsamen Staatsgrenze;
    • Strichaufzählung
      die der ungarischen Grenzabfertigung dienenden Räumlichkeiten und die dazugehörigen Verkehrs- und Abstellflächen;
    • Strichaufzählung
      die für die ungarischen Spediteure vorgesehenen Räumlichkeiten und die dazugehörigen Verkehrs- und Abstellflächen;
    • Strichaufzählung
      die der öffentlichen Benützung dienenden WC-Anlagen.
  3. Litera c
    Für dienstliche Zwecke stehen den ungarischen Bediensteten folgende Wege zur Verfügung:
    • Strichaufzählung
      der unter der Autobahn durchführende Kollektorgang
    • Strichaufzählung
      die am Ausgangskontrollpunkt des Zollamtsplatzes Nord beginnende Verbindungsstraße zur Autobahn A 4, die Richtungsfahrbahn Wien bis zur Anschlußstelle Nickelsdorf und von dieser Anschlußstelle die Richtungsfahrbahn Budapest bis zur Staatsgrenze und bis zum Eingangskontrollpunkt des Zollamtsplatzes Süd.

Gesetzesnummer

10005867

Dokumentnummer

NOR12065044

Alte Dokumentnummer

N4199530393L