Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 766/1993 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 31/2004Bundesgesetzblatt Nr. 766 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 25Artikel 25
Text
Artikel 25
Die Zone umfaßt für die ungarischen Bediensteten bei der Grenzabfertigungsstelle Nickelsdorf-Autobahn-Güterverkehr bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Hochbauanlagen:
Zollamtsplatz Süd:
Die Autobahnausfahrt ab Höhe des Eingangskontrollpunktes bis zur gemeinsamen Staatsgrenze einschließlich der gemeinsamen Abfertigungsanlagen;
die jeweils unmittelbar nach dem Eingangskontrollpunkt und unmittelbar nach den Abfertigungsanlagen beginnenden Rückfahrtspuren bis zu ihrer Vereinigung;
die der ungarischen Grenzabfertigung dienenden Räumlichkeiten und die dazugehörigen Verkehrs- und Abstellflächen;
die für die ungarischen Spediteure vorgesehenen Räumlichkeiten und die dazugehörigen Verkehrs- und Abstellflächen;
die der öffentlichen Benützung dienenden WC-Anlagen.
Zollamtsplatz Nord:
das an der gemeinsamen Staatsgrenze beginnende Teilstück der Autobahnausfahrt bis zur Abzweigung der Rückfahrtspur einschließlich der gemeinsamen Abfertigungsanlagen;
die unmittelbar nach dem Ausgangskontrollpunkt beginnende Rückfahrtspur bis zur gemeinsamen Staatsgrenze;
die der ungarischen Grenzabfertigung dienenden Räumlichkeiten und die dazugehörigen Verkehrs- und Abstellflächen;
die für die ungarischen Spediteure vorgesehenen Räumlichkeiten und die dazugehörigen Verkehrs- und Abstellflächen;
die der öffentlichen Benützung dienenden WC-Anlagen.
Für dienstliche Zwecke stehen den ungarischen Bediensteten folgende Wege zur Verfügung:
der unter der Autobahn durchführende Kollektorgang
die am Ausgangskontrollpunkt des Zollamtsplatzes Nord beginnende Verbindungsstraße zur Autobahn A 4, die Richtungsfahrbahn Wien bis zur Anschlußstelle Nickelsdorf und von dieser Anschlußstelle die Richtungsfahrbahn Budapest bis zur Staatsgrenze und bis zum Eingangskontrollpunkt des Zollamtsplatzes Süd.
Dokumentnummer
NOR12065044
Alte Dokumentnummer
N4199530393L