Rechtstracker.at

Art. 5

Fassungen
01.12.1993 bis 30.04.2004 — BGBl. Nr. 766/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 501.12.199330.04.2004 BGBl. Nr. 766/1993 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 31/2004

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 766 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2004,

Typ

Vertrag – Ungarn

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

01.12.1993BGBl. Nr. 766/1993

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004aufgehoben durch BGBl. III Nr. 31/2004

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 5

Die Zone umfaßt für die österreichischen Bediensteten bei der Grenzabfertigungsstelle Hegyeshalom - Autobahn - Reiseverkehr

  • Strichaufzählung
    die an der gemeinsamen Staatsgrenze beginnende ungarische Bundesstraße M 1 einschließlich der gemeinsamen Abfertigungsanlagen (Amtsplatz), und zwar bei der Einreise nach Österreich bis zur Höhe der gemeinsamen Abfertigungskioske und bei der Ausreise aus Österreich bis zur Höhe der Einmündung der Rot-Spur für Personenkraftwagen und der Busspur in die ungarische Bundesstraße M 1;
  • Strichaufzählung
    die westseitigen Teile der neben den Pkw-Abfertigungsspuren gelegenen Abfertigungskioske;
  • Strichaufzählung
    die Busspuren in der Ein- und Ausreise sowie die daneben errichteten westlichen Abfertigungskioske;
  • Strichaufzählung
    das neben der Busspur in der Einreise nach Österreich gelegene Bürogebäude samt angebauter Pkw-Durchsuchungsgrube;
  • Strichaufzählung
    den westseitigen Teil des neben der Busspur in der Ausreise aus Österreich gelegenen Bürogebäudes einschließlich der nördlich dieses Gebäudes gelegenen Parkplätze;
  • Strichaufzählung
    die im südwestseitigen Teil des Hauptgebäudes gelegenen Räumlichkeiten;
  • Strichaufzählung
    die öffentlichen WC-Anlagen im Hauptgebäude;
  • Strichaufzählung
    die an der Westseite des Hauptgebäudes gelegenen Parkplätze.

Gesetzesnummer

10005867

Dokumentnummer

NOR12064399

Alte Dokumentnummer

N4199330778J