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Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr - Durchführung (Deutschland)

Kundmachung
BGBl. Nr. 406/1996 · 14.08.1996
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 406/1996 14.08.1996 406. Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Änderungsabkommen für die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen auf österreichischem Gebiet und vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen auf deutschem Gebiet an den Grenzübergängen Pfronten-Steinach/Schönbichl, Niederndorf/Oberaudorf, Erl/Windshausen, Sachrang/Wildbichl, Schellenberg/Hangendenstein, Ainring/Siezenheim, Oberndorf/Laufen, Tittmoning/Ettenau, Neuhaus am Inn-Alte Innbrücke/Schärding, Passau-Haibach/Haibach, Oberkappel/Kappel und Schwarzenberg/Lackenhäuser sowie über die zeitweilige österreichische Grenzabfertigung auf deutschem Gebiet beim Grenzübergang Füssen/Pinswang 18 Einheiten
BGBl. Nr. 127/1994 22.02.1994 127. Durchführungsvereinbarung zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Abänderungsabkommen betreffend die Einrichtung von 14 temporären Gemeinschaftszollämtern Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt