Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grenzabfertigung - Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 387/1994 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 166/2002Bundesgesetzblatt Nr. 387 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 166 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Text
Artikel 3
(1)Absatz eins,Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfaßt:
im Bahnhof Tabor:
den im Hauptgebäude im ersten Stock gelegenen und von den Bediensteten beider Staaten benützten Dienstraum;
im Bahnhof Veseli nad Luznici:
den im ersten Stock des 50 m rechts vom Hauptgebäude gelegenen Verwaltungsgebäudes der Tschechischen Eisenbahnen befindlichen und von den Bediensteten beider Staaten benützten Dienstraum;
im Bahnhof Ceske Budejovice:
den gleisseitig im ersten Stock befindlichen und von den Bediensteten beider Staaten benützten Dienstraum im 50 m links neben dem Hauptgebäude gelegenen Gebäude, welcher über einen Übergang vom Bahnsteig 1 aus zugänglich ist;
im Bahnhof Ceske Velenice:
den vom Bahnsteig 1 zugänglichen gleisseitig als letzten Raum links befindlichen und von den Bediensteten beider Staaten benützten Dienstraum im Erdgeschoß des Hauptgebäudes;
(2)Absatz 2,Die Zone für die tschechischen Bediensteten umfaßt:
im Bahnhof Gmünd:
die Bahnsteige 1 bis 4 und 11;
den im Bahnhofsgebäude gleisseitig zugänglichen, links der Fahrdienstleitung gelegenen und von den Bediensteten beider Staaten benützten Dienstraum;
im Bahnhof Schwarzenau:
den im ersten Stock des Hauptgebäudes gelegenen und von den Bediensteten beider Staaten benützten Dienstraum (ehemalige Vorstandswohnung)
im Bahnhof Sigmundsherberg
den gleisseitig links gelegenen und von den Bediensteten beider Staaten benützten Dienstraum Nr. 8;
(3)Absatz 3,Im übrigen gelten bei der Grenzabfertigung während der Fahrt die Züge auf dem jeweils im Gebietsstaat gelegenen Teil der Bahnstrecke als Zone für die Bediensteten des Nachbarstaates.
Dokumentnummer
NOR12064689
Alte Dokumentnummer
N4199436052J