Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
29.10.1994 bis 31.12.2002 — BGBl. Nr. 844/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 229.10.199431.12.2002 BGBl. Nr. 844/1994 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 163/1999

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Statistik - Agrarstrukturerhebung 1995

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 844 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

29.10.1994BGBl. Nr. 844/1994

Außerkrafttretensdatum

31.12.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 163/1999

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Beachte

Gemäß Paragraph 73, Absatz 3, des Bundesstatistikgesetzes 2000, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,, außer Kraft getreten.

Text

Anlage 2

Allgemeine Angaben

Name, Anschrift des Betriebsinhabers

Rechtsform des Betriebes

Werden außerhalb dieser Betriebsadresse noch andere land- oder forstwirtschaftliche Betriebseinheiten auf Rechnung und Risiko des Betriebsinhabers geführt, wenn ja, welche? (Betriebsnummer/Anschrift)

Betriebsleiter und dessen Ausbildung

  1. Liegt die rechtliche und wirtschaftliche

     Verantwortung für den Betrieb bei einer

     natürlichen Person? ....................               (ja/nein)

  2. Wenn ja, ist diese Person

     (Betriebsinhaber) zugleich

     Betriebsleiter? ........................               (ja/nein)

  3. Falls die Frage 2 mit „nein“

     beantwortet wurde: Ist der

     Betriebsleiter ein Familienangehöriger

     des Betriebsinhabers? ..................               (ja/nein)

  4. Besteht die land- und

     forstwirtschaftliche Berufsausbildung

     des Betriebsleiters aus:

     a) ausschließlich praktischer Erfahrung?

     b) einer Grundausbildung?

     c) einer umfassenden land- oder

        forstwirtschaftlichen Ausbildung?

  5. Besteht für den Betrieb eine

     landwirtschaftliche Buchführung zum

     Zwecke der Betriebsleitung? ............               (ja/nein)

Nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit

Wird auf Rechnung und Risiko des

Betriebsinhabers regelmäßig noch eine andere

selbständige nichtlandwirtschaftliche

Tätigkeit ausgeübt? (zB Gastwirtschaft,

Sägewerk, Transportunternehmen und

dergleichen) ................................               (ja/nein)

Wenn ja, welche

Anzahl der Trennstücke

Wieviele Trennstücke umfaßt Ihr Betrieb:

  a) bei der landwirtschaftlich genutzten

     Fläche? ................................                (Anzahl)

  b) bei der forstwirtschaftlich genutzten

     Fläche? ................................                (Anzahl)

Betriebe mit spezieller Marktproduktion

Gartenbau

Gewächshäuser:

  a) Hochglas mit Harteindeckung ............      (Anzahl/Fläche m2)

  b) Folientunnel, begehbar .................      (Anzahl/Fläche m2)

  c) Niederglas (Mistbeet) ..................      (Anzahl/Fläche m2)

Champignonzucht .............................    (Kulturfläche in m2)

Verfügbare Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger tierischer

Herkunft (nur in Verwendung stehende Anlagen)

Jauchegruben ................................ (Anzahl/Gesamtfassungs-

                                              raum in m3)

Gülleanlagen ................................ (Anzahl/Gesamtfassungs-

                                              raum in m3)

Düngerstätten für Festmist .................. (Anzahl Fläche in m2)

Land- und forstwirtschaftliche Arbeitskräfte und sonstige Personen im Betrieb

Betriebsinhaber und Familienangehörige (einschließlich Kinder und sonstige Verwandte)

Wer ist Betriebsleiter?

Verwandtschaftsverhältnis zum/zur Betriebsinhaber/in

Geburtsjahr

Geschlecht

Hauptberuf

Beschäftigt vom 1. Juni 1994 bis 31. Mai 1995 in diesem Betrieb (0%/1 - 24%/25 - 49%/50 - 74%/75 - 99%/100%) der jährlichen Arbeitszeit einer vollzeitlich beschäftigten Person Beschäftigt vom 1. Juni 1994 bis 31. Mai 1995 im Betriebshaushalt (0%/1 - 24%/25 - 49%/50 - 74%/75 - 99%/100%) der jährlichen Arbeitszeit einer vollzeitlich beschäftigten Person Arbeitszeitanteil der familieneigenen Arbeitskräfte für Forstarbeiten (Aufforstungen, Holzschlägerungen usw.) an der von ihnen im eigenen Betrieb geleisteten gesamten Arbeitszeit (in Prozent) Familienfremde Arbeitskräfte im Betrieb

(beschäftigt vom 1. Juni 1994 bis 31. Mai 1995)

Betriebsleiter/in

Geburtsjahr

Geschlecht

Im Betrieb geleistete Arbeitszeit als prozentueller Anteil einer vollen jährlichen Arbeitsleistung (1 - 24%/25 - 49%/50 - 74%/75 - 99%/100%)

Regelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte Altersklassen (unter 25 Jahre, 25 - 29 Jahre, 30 - 34 Jahre, 35 - 39 Jahre, 40 - 44 Jahre, 45 - 49 Jahre, 50 - 54 Jahre, 55 -59 Jahre, 60 - 64 Jahre, 65 Jahre und älter)

Geschlecht

Davon Personen mit im Betrieb geleisteter Arbeitszeit als prozentueller Anteil einer vollen jährlichen Arbeitsleistung (1 - 24%/25 - 49%/50 - 74%/75 - 99%/100%) (Anzahl nach Geschlecht) Arbeitszeitanteil der familienfremden Arbeitskräfte für Forstarbeiten (Aufforstungen, Holzschlägerungen usw.) an der von ihnen im Betrieb geleisteten gesamten Arbeitszeit (in Prozent)

Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte

Anzahl der Personen nach Geschlecht

Anzahl der Arbeitstage nach Geschlecht

Land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Geräte am 1. Juni 1995

(nur in Verwendung stehende)

Betriebseigene Maschinen und Geräte (Stück)

Einsatz betriebsfremder Maschinen

(zB durch Lohnunternehmen, Maschinengemeinschaft, Nachbarschaftshilfe, Maschinenring) in den letzten zwölf Monaten

Traktoren

unter 25 kW (34 PS)

25 bis unter 40 kW (54 PS)

40 bis unter 60 kW (82 PS)

60 bis unter 80 kW (109 PS)

80 kW (109 PS) und mehr

Motorkarren

Einachsschlepper, Motorhacken, Motorfräsen und Motormäher

Mähdrescher

Feldhäcksler

Kartoffelvollerntemaschinen

Rübenvollerntemaschinen

Ladewagen

Stallmiststreuer

Hackschnitzelerzeugungsanlagen (Holzhäcksler)

Betriebseigene Maschinen und Geräte

Feststehende oder bewegliche Melkmaschinenanlage

Gesonderter Melkstand

Ist der Melkstand vollautomatisch?

Solaranlage

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2018

Gesetzesnummer

10005901

Dokumentnummer

NOR12064931

Alte Dokumentnummer

N4199441985J