Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 01.11.1995 — BGBl. Nr. 687/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.11.1995 BGBl. Nr. 687/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 687 aus 1995,

Typ

Vertrag – Bosnien-Herzegowina

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.11.1995BGBl. Nr. 687/1995

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten

Zl. 280.24.01/16-IV.2/95

Verbalnote

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft der Republik Bosnien-Herezgowina seine Hochachtung und beehrt sich, der Republik Bosnien-Herzegowina den Abschluß eines Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bosnien-Herzegowina über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen vorzuschlagen, das folgenden Wortlaut hat:

Anmerkung, es folgen die Artikel eins bis 7)

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diesen Anlaß, der Botschaft der Republik Bosnien-Herzegowina die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 23. August 1995

An die Botschaft der Republik

Bosnien-Herzegowina

Wien

(Übersetzung)

Botschaft der Republik

Bosnien-Herzegowina

Zl. ADZ-2264-2/95

Verbalnote

Die Botschaft der Republik Bosnien-Herzegowina entbietet dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich ihre Hochachtung und beehrt sich den Empfang seiner Note Zl. 280.24.01/16-IV.2/95 vom 23. August 1995 zu bestätigen, die wie folgt lautet:

„Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft ..... (es folgt der weitere Text der Eröffnungsnote) ... Botschaft der Republik Bosnien-Herezgowina die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.“

Die Botschaft der Republik Bosnien-Herzegowina benützt diese Gelegenheit, dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 23. August 1995

L. S.

An das Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten

der Republik Österreich

Wien

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2014

Gesetzesnummer

10005952

Dokumentnummer

NOR12065359

Alte Dokumentnummer

N4199551226J