Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 293/1996 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 20/2007Bundesgesetzblatt Nr. 293 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2007,
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten
GZ 282.24.01/13-IV.2/96
An die Botschaft der Ehemaligen
Jugoslawischen Republik
Mazedonien
Wien
Verbalnote
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich entbietet der mazedonischen Botschaft seine Empfehlungen und beehrt sich, den Abschluß eines Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der mazedonischen Regierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen vorzuschlagen, das folgenden Wortlaut hat:
(Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 7)Anmerkung, Es folgen die Artikel 1 bis 7)
(Übersetzung)
Botschaft
der Republik Mazedonien
Wien
No. A-053/96
Verbalnote
Die Botschaft der Republik Mazedonien entbietet dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich ihre Empfehlungen und beehrt sich den Empfang seiner Note Zl. 282.24.01/13-IV.2/96 vom 24. Mai 1996 zu bestätigen, die wie folgt lautet:
„Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik
Österreich entbietet ..... (es folgt der weitere Text der Übersetzung
der Antwortnote ins Deutsche) .... die Versicherung seiner
ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.''
Die Botschaft der Republik Mazedonien beehrt sich zu bestätigen, daß die mazedonische Regierung mit den oben angeführten Bestimmungen sowie damit, daß die Note des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und diese Antwortnote das Abkommen zwischen der mazedonischen Regierung und der Österreichischen Bundesregierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen bilden, einverstanden ist.
Die Botschaft der Republik Mazedonien benützt diese Gelegenheit, dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Wien, am 24. Mai 1996
An das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten
der Republik Österreich
Wien