Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.07.1996 bis 28.02.2007 — BGBl. Nr. 293/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.07.199628.02.2007 BGBl. Nr. 293/1996 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 20/2007

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 293 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2007,

Typ

Vertrag – Mazedonien

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.07.1996BGBl. Nr. 293/1996

Außerkrafttretensdatum

28.02.2007aufgehoben durch BGBl. III Nr. 20/2007

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Bundesministerium

für auswärtige Angelegenheiten

GZ 282.24.01/13-IV.2/96

An die Botschaft der Ehemaligen

Jugoslawischen Republik

Mazedonien

Wien

Verbalnote

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich entbietet der mazedonischen Botschaft seine Empfehlungen und beehrt sich, den Abschluß eines Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der mazedonischen Regierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen vorzuschlagen, das folgenden Wortlaut hat:

Anmerkung, Es folgen die Artikel 1 bis 7)

(Übersetzung)

Botschaft

der Republik Mazedonien

Wien

No. A-053/96

Verbalnote

Die Botschaft der Republik Mazedonien entbietet dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich ihre Empfehlungen und beehrt sich den Empfang seiner Note Zl. 282.24.01/13-IV.2/96 vom 24. Mai 1996 zu bestätigen, die wie folgt lautet:

  „Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik

Österreich entbietet ..... (es folgt der weitere Text der Übersetzung

der Antwortnote ins Deutsche) .... die Versicherung seiner

ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.''

Die Botschaft der Republik Mazedonien beehrt sich zu bestätigen, daß die mazedonische Regierung mit den oben angeführten Bestimmungen sowie damit, daß die Note des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und diese Antwortnote das Abkommen zwischen der mazedonischen Regierung und der Österreichischen Bundesregierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen bilden, einverstanden ist.

Die Botschaft der Republik Mazedonien benützt diese Gelegenheit, dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 24. Mai 1996

An das Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten

der Republik Österreich

Wien

Gesetzesnummer

10005964

Dokumentnummer

NOR12065486

Alte Dokumentnummer

N4199638319L