Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 293/1996 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 20/2007Bundesgesetzblatt Nr. 293 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 4
Die Rechtsvorschriften des einen Staates für die Einreise, die Durchreise und den Aufenthalt von Angehörigen des jeweils anderen Staates, die keine gültigen Diplomatenpässe besitzen, werden durch dieses Abkommen nicht berührt.
Dokumentnummer
NOR12065462
Alte Dokumentnummer
N4199638128L