Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 399/1996 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 36/1999Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 36 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 4
Durch dieses Abkommen wird das Recht der zuständigen Behörden der Vertragsstaaten, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise oder den Aufenthalt zu verweigern, nicht berührt.
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2025
Dokumentnummer
NOR12065594
Alte Dokumentnummer
N4199656853J