Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Statistische Erhebung über die Verteilung der Verdienste
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 385/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 163/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 385 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Beachte
Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß Paragraph 5
Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999Absatz 3,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999
außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).außer Kraft vergleiche Paragraph 73, Absatz 3,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,).
Text
Anlage
Örtliche Einheit (Betrieb)
Hauptwirtschaftstätigkeit
Form der wirtschaftlichen und finanziellen Kontrolle im Sinn der Richtlinie 80/723/EWG der Kommission vom 25. Juni 1980 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen, Abl. Nr. L 195 vom 29. Juli 1980, Seite 35
Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen
Gesamtzahl der Beschäftigten am 31. Oktober 1996 gegliedert in:
Voll- und Teilzeitbeschäftigte,
geringfügig Beschäftigte,
Sonstige (erwerbstätige Betriebsinhaber, mithelfende Familienangehörige, Praktikanten und freiwillige Mitarbeiter, usw.)
Arbeitszeitregelung für die Lohnabrechnung bei Arbeitern im Oktober 1996
Unselbständig Beschäftigte
Personalnummer oder Sozialversicherungsnummer
Kollektivvertrag, gegliedert in:
Lohn- beziehungsweise Gehaltsstufe
Höchste abgeschlossene Ausbildung
für das Bezugsmonat Oktober 1996:
vertragliche monatliche Arbeitszeit
bezahlte Stunden (einschließlich Mehr- und Überstunden)
Bruttoverdienst insgesamt (ohne allfällige Sonderzahlungen)
Bruttobezug für Mehr- und Überstunden
Bruttobezug für Zuschläge
Schlechtwetterentschädigung
Sozialversicherungsbeiträge, Kammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag
freiwillige Pensionsbeiträge
für das Bezugsjahr 1996:
vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit
pauschalierte Überstunden pro Monat
Summe der bezahlten Mehrarbeitszeit
Urlaubsanspruch auf Basis einer 5-Tage-Woche
verbrauchter Urlaub im Bezugsjahr
Resturlaub zum 31. Dezember 1996
Krankenstand und sonstige Fehlzeiten
Bruttoverdienst (einschließlich Sonderzahlungen)
Sozialversicherungsbeiträge
Schlagworte
Vollbeschäftigter, Lohnstufe, Mehrstunde
Dokumentnummer
NOR12065932
Alte Dokumentnummer
N4199711658I