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Art. 1

Fassungen
27.08.1997 bis 24.06.2008 — BGBl. III Nr. 132/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 127.08.199724.06.2008 BGBl. III Nr. 132/1997 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 74/2008

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Teilweise Aussetzung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Albanien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 74 aus 2008,

Typ

Vertrag - Albanien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

27.08.1997BGBl. III Nr. 132/1997

Außerkrafttretensdatum

24.06.2008aufgehoben durch BGBl. III Nr. 74/2008

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

BUNDESMINISTERIUM FÜR

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

GZ 5.24.01/2-IV.2/97

Verbalnote

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft der Republik Albanien seine Empfehlungen und beehrt sich mitzuteilen, daß Österreich die Anwendung jener Bestimmungen des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Albanien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen vom 26. Juni 1992 *1), welche die sichtvermerksfreie Einreise von albanischen Staatsangehörigen nach Österreich betreffen, die mit Dienstpässen einreisen, gemäß Artikel 6, des Abkommens mit Wirksamkeit vom 11. August 1997, 0.00 Uhr, bis auf weiteres aussetzen wird.

Diese Maßnahme war im Dienste der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zu fassen. In letzter Zeit wurde wiederholt die illegale und mißbräuchliche Nutzung albanischer Dienstpässe festgestellt.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Botschaft der Republik Albanien die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 8. August 1997

An die Botschaft der Republik Albanien

Blaasstraße 24

A-1190 Wien

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 434 aus 1992,

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2025

Gesetzesnummer

10006024

Dokumentnummer

NOR12066161

Alte Dokumentnummer

N4199748722L