Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 48/1997 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 27/1999Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 48 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 1999,
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
(Übersetzung)
Botschaft der Republik Lettland
in Österreich
Nr. 34-0.1
Die Botschaft der Republik Lettland entbietet dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich ihre Empfehlungen und beehrt sich, den Abschluß eines Abkommens zwischen der Regierung der Republik Lettland und der Österreichischen Bundesregierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen vorzuschlagen, das folgenden Wortlaut hat:
(Anm.: es folgen die Art. 1 bis 6) Anmerkung, es folgen die Artikel eins bis 6)
Falls die Österreichische Bundesregierung mit Vorstehendem einverstanden ist, werden diese Note und die das Einverständnis der Österreichischen Bundesregierung zum Ausdruck bringende Antwortnote ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Lettland und der Österreichischen Bundesregierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen bilden.
Die Botschaft der Republik Lettland benützt diesen Anlaß, dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Wien, am 28. Februar 1997
L. S.
An das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten
Wien
Rechts- und Konsularsektion
Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten
GZ 120.24.01/1-IV.2/97
An die Botschaft der Republik Lettland
Währinger Straße 3/8
1090 Wien
Verbalnote
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich entbietet der Botschaft der Republik Lettland seine Empfehlungen und beehrt sich, den Empfang ihrer Note Zl. 34 vom 28. Februar 1997 zu bestätigen, welche wie folgt lautet:
„Die Botschaft der Republik Lettland ... (es folgt der weitere
Text der Übersetzung der Eröffnungsnote ins Deutsche) ... zu
erneuern.''
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich beehrt sich zu bestätigen, daß die Österreichische Bundesregierung mit den oben angeführten Bestimmungen sowie damit, daß die Note der Botschaft der Republik Lettland und diese Antwortnote das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen bilden, einverstanden ist.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich benützt diesen Anlaß, der Botschaft der Republik Lettland die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Wien, am 28. Februar 1997
L. S.