Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.04.1997 bis 31.01.1999 — BGBl. III Nr. 48/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.04.199731.01.1999 BGBl. III Nr. 48/1997 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 27/1999

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 48 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 1999,

Typ

Vertrag – Lettland

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.04.1997BGBl. III Nr. 48/1997

Außerkrafttretensdatum

31.01.1999aufgehoben durch BGBl. III Nr. 27/1999

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

(Übersetzung)

Botschaft der Republik Lettland

in Österreich

Nr. 34-0.1

Die Botschaft der Republik Lettland entbietet dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich ihre Empfehlungen und beehrt sich, den Abschluß eines Abkommens zwischen der Regierung der Republik Lettland und der Österreichischen Bundesregierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen vorzuschlagen, das folgenden Wortlaut hat:

Anmerkung, es folgen die Artikel eins bis 6)

Falls die Österreichische Bundesregierung mit Vorstehendem einverstanden ist, werden diese Note und die das Einverständnis der Österreichischen Bundesregierung zum Ausdruck bringende Antwortnote ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Lettland und der Österreichischen Bundesregierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen bilden.

Die Botschaft der Republik Lettland benützt diesen Anlaß, dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 28. Februar 1997

L. S.

An das Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten

Wien

Rechts- und Konsularsektion

Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten

GZ 120.24.01/1-IV.2/97

An die Botschaft der Republik Lettland

Währinger Straße 3/8

1090 Wien

Verbalnote

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich entbietet der Botschaft der Republik Lettland seine Empfehlungen und beehrt sich, den Empfang ihrer Note Zl. 34 vom 28. Februar 1997 zu bestätigen, welche wie folgt lautet:

  „Die Botschaft der Republik Lettland ... (es folgt der weitere

Text der Übersetzung der Eröffnungsnote ins Deutsche) ... zu

erneuern.''

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich beehrt sich zu bestätigen, daß die Österreichische Bundesregierung mit den oben angeführten Bestimmungen sowie damit, daß die Note der Botschaft der Republik Lettland und diese Antwortnote das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen bilden, einverstanden ist.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich benützt diesen Anlaß, der Botschaft der Republik Lettland die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 28. Februar 1997

L. S.

Gesetzesnummer

10006034

Dokumentnummer

NOR12066237

Alte Dokumentnummer

N4199762148J