Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 48/1997 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 27/1999Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 48 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 6
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat der Durchführung des Notenwechsels folgt.
(2)Absatz 2,Dieses Abkommen kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist der anderen Seite auf diplomatischem Wege zu notifizieren.
Dokumentnummer
NOR12066236
Alte Dokumentnummer
N4199762147J