Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und Vernichtung solcher Waffen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 38/1997Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 1997,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 24Artikel 24
Index
49/09 Militärische Waffen
Text
ARTIKEL XXIVARTIKEL römisch 24
VERBINDLICHE WORTLAUTE
Dieses Übereinkommen, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird heim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
Geschehen zu Paris am 13. Jänner 1993.
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2015
Dokumentnummer
NOR12066265
Alte Dokumentnummer
N4199763114J