Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 145/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 50/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 145 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2005,
Index
41/04 Sprengmittel, Waffen, Munition
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen
Grundlage gegenstandslos.
Text
Anhang 1
CWKG - Antragsformular BMwA interner Code: ........
1. Name des Unternehmens/der
Einrichtung ............................
2. Betreiber ............................
3. CWKG-Verantwortlicher bzw.
Kontaktperson ............................
4. Adresse: PLZ: .... Ort: ......... Straße: ....................
5. Telephon: ......... Telefax: ..... e-mail: ....................
6. Für welches Produkt (CWKG Liste 1 oder 2) wird eine
Bewilligung beantragt? .........................................
CAS-Nr.: ........................
7. Wird dieses Produkt ausschließlich für Forschungs-, Prüf- oder
Versuchszwecke verwendet?
ja *1)
nein *1)
8. Es werden pro Kalenderjahr insgesamt (Menge in kg) *2)
......... produziert *1)
......... gelagert *1)
......... verbraucht *1)
......... eingekauft (im Inland) *1)
......... verkauft oder
weitergegeben (im Inland) *1)
......... eingeführt (aus welchen
Staaten) *1)
.............................
......... ausgeführt (in welche
Staaten) *1)
.............................
9. genauer Verwendungszweck der Chemikalie
................................................................
10. Name, Sitz und Firmengegenstand der Handelspartner lt. Anlage
Firmenmäßige Zeichnung: Datum:
................................... ...........................
---------------------------------------------------------------------
*1) Zutreffendes ausfüllen oder ankreuzen.
*2) Bei den anzugebenden Mengen handelt es sich um tatsächliche Mengen und nicht um Kapazitäten, bezogen auf das Kalenderjahr der Antragstellung. Falls diese Daten noch nicht vorliegen, ist die letztgültige Mengenplanung anzugeben.
Schlagworte
Forschungszweck, Prüfzweck