Kurztitel
Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 410/1998Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 410 aus 1998,
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Winterfremdenverkehr wird ein Kontingent in der Höhe von 2 060 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt, das auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird: Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Winterfremdenverkehr wird ein Kontingent in der Höhe von 2 060 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt, das auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird:
Burgenland .............. 40, davon 5 für Schaustellerbetriebe
Kärnten ................. 35
Niederösterreich ........ 60, davon 10 für Schaustellerbetriebe
Oberösterreich .......... 55
Salzburg ................ 650
Steiermark .............. 170, davon 15 für Schaustellerbetriebe
Tirol ................... 830
Vorarlberg .............. 100
Wien .................... 120, davon 50 für Schaustellerbetriebe