Kurztitel
Statistik - Viehzwischenzählungen - 1999 und 2000
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 451/1998 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 147/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 451 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2000,
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Beachte
Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß § 5Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß Paragraph 5
Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999Absatz 3,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999
außer Kraft (vgl. § 73 Abs. 3, BGBl. I Nr. 163/1999).außer Kraft vergleiche Paragraph 73, Absatz 3,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,).
Text
Anlage
Position Bezeichnung
Jungvieh unter ein Jahr alt:
1 Schlachtkälber bis 300 kg Lebendgewicht
2 Andere Kälber und Jungrinder, männlich
3 Andere Kälber und Jungrinder, weiblich
Jungvieh ein Jahr bis unter zwei Jahre alt:
4 Stiere
5 Ochsen
6 Schlachtkalbinnen
7 Nutz- und Zuchtkalbinnen
Rinder zwei Jahre alt und älter:
8 Stiere und Ochsen
9 Schlachtkalbinnen
10 Nutz- und Zuchtkalbinnen
11 Milchkühe
12 Andere Kühe
13 Rinder insgesamt
14 Ferkel unter 20 kg Lebendgewicht
15 Jungschweine von 20 bis unter 50 kg Lebendgewicht
Mastschweine (einschließlich ausgemerzte Zuchttiere) mit
einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber:
16 50 bis unter 80 kg
17 80 bis unter 110 kg
18 110 kg und darüber
Zuchtschweine mit einem Lebendgewicht von 50 kg und
darüber:
19 Jungsauen, noch nie gedeckt
20 Jungsauen, erstmals gedeckt
21 Ältere Sauen, gedeckt
22 Ältere Sauen, nicht gedeckt
23 Zuchteber
24 Schweine insgesamt
25 Nicht untersuchte Schlachtungen von Schweinen