Norm Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr× ▾ ‹›Gliederung Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr Fassungen (Gesetz) ab 03.07.1999 — BGBl. II Nr. 213/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 03.07.199930.09.1999 BGBl. II Nr. 213/1999 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 03.07.1999 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3