Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr - Salzburg
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 43/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 43 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Winterfremdenverkehr im Bundesland Salzburg wird ein Kontingent in der Höhe von 70 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt. Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Winterfremdenverkehr im Bundesland Salzburg wird ein Kontingent in der Höhe von 70 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt.
Dokumentnummer
NOR12067322
Alte Dokumentnummer
N4199957313L