Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
28.04.1999 bis 31.12.2005 — BGBl. II Nr. 133/1999 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 128.04.199931.12.2005 BGBl. II Nr. 133/1999 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufenthaltsrecht kriegsvertriebener Kosovo-Albaner

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 133 aus 1999,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

28.04.1999BGBl. II Nr. 133/1999

Außerkrafttretensdatum

31.12.2005

Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 4,

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,).

Text

Paragraph eins,

Fremden, denen Österreich im Rahmen der international vereinbarten Aufnahmeaktion die Einreise gestattet, kommt ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zu. Für die Gestattung der Einreise kommen Staatsangehörige der Bundesrepublik Jugoslawien, die glaubhaft machen, Kosovo-Albaner zu sein, sowie deren Ehegatten und minderjährige Kinder in Betracht, die aus dem Kosovo vertrieben wurden und anderweitig keinen Schutz finden; hiebei sind Fremde besonders zu berücksichtigen, die in Österreich niedergelassene Angehörige haben.

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2018

Gesetzesnummer

10006103

Dokumentnummer

NOR12067378

Alte Dokumentnummer

N4199959065L