Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufenthaltsrecht kriegsvertriebener Kosovo-Albaner
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 133/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 133 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 4.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 4,
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 100/2005).Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,).
Text
§ 2.Paragraph 2,
Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien, die glaubhaft machen, Kosovo-Albaner zu sein, sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kindern, die vor dem 15. April 1999 aus dem Kosovo kommend in das Bundesgebiet eingereist sind, infolge des bewaffneten Konfliktes derzeit nicht in ihre Heimat zurückkehren und anderweitig keinen Schutz vor Verfolgung finden können, kommt ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zu. Dies gilt nicht für Fremde, die sonst ein Aufenthaltsrecht haben.
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018
Dokumentnummer
NOR12067379
Alte Dokumentnummer
N4199959066L